Steuerberatersozietät Schulz & Gundermann
Europäischer Sozialfonds
Schulz & Gundermann Steuersozietät

Leistungen

Rechtsbehelfsverfahren

In einigen Fällen weicht die Finanzverwaltung bei der Rechtsauslegung von den abgegebenen Erklärungen ab. Hierbei führen unsere schriftlichen und mündlichen Einwendungen gegenüber dem Finanzamt zu dem von unseren Mandanten gewünschten Erfolg.

Die Führung solcher Auseinandersetzungen erfolgt durch die außergerichtlichen Rechts­behelfe (Einspruch) oder der Klage beim Finanzgericht bzw. Bundesfinanzhof.

Wir vertreten Sie bei Rechtsbehelfsverfahren und Rechtsmitteln gegenüber den Finanz­ämtern und Finanzgerichten.

Kontakt
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26603 Aurich
Tel. 04941/9178-0
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