Leistungen
Rechtsbehelfsverfahren
In einigen Fällen weicht die Finanzverwaltung bei der Rechtsauslegung von den abgegebenen Erklärungen ab. Hierbei führen unsere schriftlichen und mündlichen Einwendungen gegenüber dem Finanzamt zu dem von unseren Mandanten gewünschten Erfolg.
Die Führung solcher Auseinandersetzungen erfolgt durch die außergerichtlichen Rechtsbehelfe (Einspruch) oder der Klage beim Finanzgericht bzw. Bundesfinanzhof.
Wir vertreten Sie bei Rechtsbehelfsverfahren und Rechtsmitteln gegenüber den Finanzämtern und Finanzgerichten.
Die Führung solcher Auseinandersetzungen erfolgt durch die außergerichtlichen Rechtsbehelfe (Einspruch) oder der Klage beim Finanzgericht bzw. Bundesfinanzhof.
Wir vertreten Sie bei Rechtsbehelfsverfahren und Rechtsmitteln gegenüber den Finanzämtern und Finanzgerichten.